Das Mediationsverfahren ist klar strukturiert und läuft in sechs Schritten ab:

 

1. Analyse und Information
Vorbereitung, erste Konfliktanalyse, Einführung, Mediationsvertrag/ Honorarvereinbarung.
In der ersten Phase der Mediation werden die Grundlagen für ein kooperatives Miteinander geschaffen.
Alle organisatorischen und verfahrensrelevanten Fragen werden in dieser Phase geklärt, beispielsweise auch die Frage, ob und wann Gutachter oder Rechtsanwälte beigezogen werden. Letztere können in allen Phasen oder in einzelnen Phasen der Mediation mitwirken.

Ziel der Einführung ist es die Mediationsinteressenten so umfassend zu informieren, dass sie sich frei für oder gegen das Verfahren entscheiden können.

2. Themen sammeln
Informations- und Themensammlung.
In dieser Phase beginnt die eigentliche Konfliktbearbeitung.
Die Konfliktbeteiligten schildern ihre Sichtweise des Konflikts und seine Entwicklung.

Ziel dieser Phase ist es, möglichst einen Informationsgleichstand zu schaffen und zu klären, was besprochen werden soll. Eines Konsenses bedarf es nicht.

3. Wünsche und Interessen klären
Bedürfnis- und Interessenklärung.
Dieser dritte Schritt ist der Königsweg der Mediation.
Hier ist viel Raum für die Gefühle und Sorgen der Beteiligten.

Ziel ist es, dass die Mediationsteilnehmer ihre jeweiligen, hinter den Themen liegenden Bedürfnisse, Interessen, Wünsche, offen legen. Eines Konsenses bedarf es nicht.

4. Ideen suchen
Kreative Ideensuche, Bildung von Lösungsoptionen.
In dieser Phase entwickeln die Mediationsteilnehmer auf der Grundlage der in Phase 3 herausgearbeiteten Bedürfnisse, Interessen und Wünsche, Lösungsoptionen.

Ziel der Phase 4 ist es, den Verhandlungs- und Lösungsspielraum zu erweitern (den Verteilungskuchen zu vergrössern). Eines Konsenses bedarf es nicht.

5. Optionen auswählen
Bewertung und Auswahl der Lösungsoptionen.
In der Phase 5 werden die Lösungsoptionen auf ihre Tauglichkeit und allseitige Akzeptanz untersucht und ausgewählt.

Ziel dieser Phase ist es, dass die Mediationsteilnehmer im Konsens faire und ausgewogene Handlungsbahnen für die Zukunft finden und gestalten.

6. Vereinbarung
Mediationsvereinbarung, Machbarkeitsprüfung, Umsetzung.
In diesem letzten Schritt wird das gefundene Ergebnis formuliert und rechtsverbindlich dokumentiert.
Die Mediationsvereinbarung wird bei Bedarf auf ihre Umsetzbarkeit (steuer)rechtlich, wirtschaftlich, technisch, sozial, ökologisch etc. geprüft. Dies kann im Einzelfall auch schon in Phase 5 geschehen.

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Kosten der Mediation

Die Mediation kennt keine gesetzliche Gebührenordnung.

Es gibt grundsätzlich keine Streit- bzw. Gegenstandswertabhängigkeit.

Der Mediatorin bzw. das Mediatorenteam rechnet in der Regel nach einem Stundensatz ab, der in einer Honorarvereinbarung frei vereinbart wird.

 

Die Mediation kann von jeder Partei ohne Angabe von Gründen jederzeit unter- bzw. abgebrochen werden.

Ass. jur. Sabine B. Sturm - HR Managerin, Mediatorin und Gestaltcoach

Wertschätzende und lösungsorientierte Beratung - klar und fair.   

sturm-mediation@gmx.de

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